Wie
Heise berichtet hat das OLG Düsseldorf die Altersüberprüfung durch Personalausweisnummern verboten. Da ich schon einmal wegen eines Proof-of-Concept Codes zur Erzeugung von Personalausweisnummern fast abgemahnt worde wäre (wobei komischerweise der
CCC der so etwas
auch anbietet nicht abgemahnt wurde), finde ich die Entscheidung in der Hinsicht gut. Jetzt kann jedenfalls keiner mehr behaupten, man würde einen wirksamen Schutz dadurch gefährden, dass man zeigt mit welchem
Algorithmus diese Nummern generiert werden. Problematisch ist natürlich, dass viele Seiten damit jetzt im Regen stehen und sich nach
anderen Methoden umsehen müssen. Und mal ehrlich: Welcher Kunde von Pornoseiten würde schon zur Post laufen um sich per
PostIdent identifizieren zu lassen.