Die Ausländerbehörde fühlt sich durch die Anwälte der Leute, die sie ausweisen will, gestört. Da bittet man, wie in diesen TAZ-Artikel beschrieben, schon mal um die Hilfe des Haftrichters:
Zum Zwecke der Abschiebung werde für die Armenierin Silwia S. Sicherungshaft beantragt, schreibt die Ausländerbehörde an das Amtsgericht Schöneberg, das im Abschiebeknast Köpenick über die Haftanträge entscheidet. In dem Schreiben weist die Ausländerbehörde darauf hin, dass bei Silwia S. "trotz intensiver Gespräche keine Ausreisebereitschaft erkennbar war". Dann folgt der entscheidende Satz: "Ich bitte Sie, von der Benachrichtigung der Verfahrensbevollmächtigten abzusehen, weil sonst die Maßnahme gefährdet ist."
http://www.taz.de/[...]cHash=39e799028c
Beruhigend, unser Rechtsstaat funktioniert.