Das
Bundesdatenschutzgesetz erlaubt es, dass Privatpersonen gegenüber Firmen Auskunft über die über sie gespeicherten Daten verlangen können. Auch muss die Firma die Daten auf Verlangen löschen.
So weit die Theorie. In der Praxis legen Firmen häufig eine erstaunliche Sturheit an den Tag was dieses Thema angeht. Mein aktueller Fall:
Ich bekomme von einer Firma Newsletter, welche ich nicht (wissentlich) bestellt habe. Also schicke ich der Firma einen T5F mit der darin enthaltenen Aufforderung zur Datenauskunft und Löschung der Daten. Als Reaktion kam daraufhin nur Schweigen. Also 2 Wochen später nochmal versucht, diesmal auch mit Zusatzkeule (siehe T5F) und ausserdem CC an den Provider der Firma. Wieder keine Reaktion, dafür neue Newsletter.
Und jetzt der Trick: Beim 3. Mal schreibe man einfach den Upstream-Provider mit an. Auf einmal bekommt man noch am selben Tag Post vom Rechtsanwalt der Firma in der er Auskunft über die gespeicherten Daten gibt und die Löschung dieser Daten bestätigt.
Tja, Datenschutz ist eine anstrengende Sache, man muss erst richtig nerven damit man eine Reaktion bekommt. Sollte nicht sein, ist aber so.