Die deutsche Mafia, auch GEZ genannt, wollte mal wieder besonders kreativ sein. Angestoßen durch den Südwestrundfunk wollte man von einer Aldi-Filiale GEZ-Händlergebühren haben, und zwar deshalb, weil Aldi dort im Rahmen eines Sonderangebotes Fernseher verkauft hat!
Leider haben sie die Rechnung ohne das OVG Koblenz gemacht, die haben das ganze nämlich für nichtig erklärt. In der Begründung heisst es:
Die Rundfunkgebühr sei keine "Gerätebesitzabgabe". Aldi habe die Radio-
und Fernsehgeräte ohne Beratung, Prüfung und Vorführung verkauft. Der
bloße Warenumschlag löse keine Gebührenpflicht aus. Zudem sei die
Grundversorgung der Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen finanziell auch
dann hinreichend gesichert, wenn Lebensmitteldiscounter bei
Sonderaktionen keine Rundfunkgebühr zahlen müssen.
Das Oberverwaltungsgericht ließ keine Revision gegen das Urteil zu.
Zitat von http://www.digitalfernsehen.de/news/news_44160.html
Ich finde sowieso, dass die Methoden der GEZ irgendwo zwischen unverschämt und kriminell liegen, jedes Urteil gegen die GEZ kann eigentlich nur gut für die Allgemeinheit sein.